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Immobilienrecht


Immobilienrecht

Im Immobilienrecht verstehen wir uns als Ansprechpartner unserer Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten vom Kauf einer Bestandsimmobilie über deren Vermietung bis zu deren Verkauf sowie in sämtlichen Fragen der Mängelgewährleistung und Immobilienfinanzierung. Vor allem im Teilbereich der Schrottimmobilien und steuerlichen Kapitalanlageimmobilien sowie Denkmalschutzobjekten sind wir schwerpunktmäßig tätig und vertreten dort geschädigte Anleger gegenüber Verkäufern, Vermittlern, Notaren und finanzierenden Banken.

Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in nachfolgenden Bereichen tätig:

Ihr Ansprechpartner

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de

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Aktuelles im Immobilienrecht

Errichtung und Gestaltung notarieller Kaufverträge und Prüfung bestehender Kaufverträge sowie von Immobilienfinanzierungen bei Bestandsimmobilien


Der Kauf einer Immobilie ist eine finanziell weitreichende Entscheidung. Wir beraten Mandanten vor dem Kauf einer Immobilie. Zu unseren Tätigkeiten zählt hier beispielsweise die Errichtung und Gestaltung notarieller Kaufverträge sowie die Prüfung bereits entworfener Kaufverträge aber auch die Prüfung von Immobiliendarlehensfinanzierungen inklusive Förderdarlehen und Begleitung von Mandanten bei Verhandlungen mit finanzierenden Banken.

Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen gegen den Verkäufer oder Schadensersatzansprüchen gegen den Makler / Vermittler bei Bestandsimmobilien


Nicht selten kommt es nach dem Kauf einer Immobilie zu Streitigkeiten über Mängel. In solchen Fällen beraten und vertreten wir sowohl in Anspruch genommene Verkäufer, Makler oder Vermittler zum Zwecke der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch Käufer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Beratung und Vertretung in WEG-Sachen


In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Eigentümern als auch unterstützen wir einzelne Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Eigentümergemeinschaft und die Hausverwaltung.

Beratung und Vertretung von Eigentümern in Mietrechtsstreitigkeiten


Eigentümer von Wohnungen und anderen Immobilien, die ihre Immobilie ver-mietet haben, unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber ihren Mietern.